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In Österreich wird die digitale Barrierefreiheit immer wichtiger, nicht zuletzt durch das kommende Barrierefreiheitsgesetz, kurz BaFG, das ab dem 28. Juni 2025 Unternehmen verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Wer diese Anforderungen nicht erfüllt, riskiert hohe Strafen von bis zu 80.000 Euro.
Das Internet sollte für alle Menschen zugänglich sein – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Doch was bedeutet „barrierefrei“ eigentlich genau, wer ist vom BaFG betroffen, welche Kriterien muss eine Website erfüllen und welche Maßnahmen können Unternehmen ergreifen, um bestehende Webseiten entsprechend anzupassen?
Was bedeutet barrierefreies Webdesign?
Eine barrierefreie Website ist so gestaltet, dass sie von allen Menschen problemlos genutzt werden kann – unabhängig davon, ob sie eine Seh-, Hör- oder motorische Einschränkung haben oder auf assistive Technologien angewiesen sind. Das umfasst unter anderem:
✔ Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen klar erkennbar und für verschiedene Wahrnehmungsmöglichkeiten aufbereitet sein.
✔ Bedienbarkeit: Die Webseite sollte ohne Maus navigierbar sein, wie etwa per Tastatur oder Sprachsteuerung.
✔ Verständlichkeit: Texte, Navigation und Strukturen sollten intuitiv und leicht verständlich sein.
✔ Robustheit: Die Seite muss mit allen gängigen Hilfsmitteln wie Screenreadern oder Braillezeilen kompatibel sein.
Diese vier Prinzipien der Barrierefreiheit sind in den Web Content Accessibility Guidelines (derzeit WCAG 2.2) festgelegt, die international als Standard für digitale Barrierefreiheit gelten.
Wer ist vom BaFG betroffen?
Das Europäische Barrierefreiheitsgesetz betrifft in Österreich derzeit nur Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von über 2 Millionen Euro, die digitale Produkte und Dienstleistungen anbieten. Sie sind verpflichtet, ihre Webseiten so zu gestalten, dass Menschen mit Behinderungen uneingeschränkten Zugang dazu haben.
Dazu gehören im Dienstleistungsbereich zum Beispiel Unternehmen mit Onlineshops, die B2C-Geschäfte abwickeln oder Banken und Finanzdienstleister, die Online-Banking und digitale Zahlungsdienste bereitstellen.
Buchungsplattformen für Reisen, Hotels oder Veranstaltungen oder auch E-Learning-Plattformen und Unternehmen mit Online-Bildungsangeboten müssen ebenso ihre digitalen Angebote bis zum 28. Juni 2025 barrierefrei gestalten.
Firmen mit mehr als 400 Mitarbeitern sind darüber hinaus verpflichtet, eine verantwortliche Person zu bestimmen, die die Barrierefreiheits- Anforderungen umsetzt und dafür sorgt, dass sie eingehalten werden.
Barrierefreiheitsgesetz am Beispiel einer Apotheke
Da wir als Online-Marketing-Agentur sehr viel mit Unternehmen aus dem Gesundheitsbereich arbeiten, möchten wir anhand eines konkreten Beispiels aus diesem Bereich – einer Apotheke – zeigen, wann diese die Anforderungen des Barrierefreiheitsgesetzes erfüllen muss.
Eine Apotheke mit digitalen Dienstleistungen, wie zum Beispiel:
✔ Einem Online-Shop für Kosmetik und/oder rezeptfreie Gesundheitsprodukte
✔ Einer Online-Terminbuchung für persönliche Beratungen oder Gesundheitschecks
✔ Einer Online-Vorbestellung von Medikamenten wie etwa per Rezept-Upload
✔ Eine Kunden-App mit digitalen Services, wie Bestellstatus etc.
ist betroffen, wenn sie mindestens eine dieser Dienstleistungen anbietet und
✔ mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt oder
✔ einen Jahresumsatz von über 2 Millionen Euro erzielt
Barrierefreiheit betrifft im Grunde alle Unternehmen, die digitale Services anbieten und mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigen oder einen Jahresumsatz von mehr als 2 Millionen Euro erzielen – sei es eine Primärversorgungseinheit (PVE), eine Arztpraxis, ein Labor, wie in unserem Beispiel eine Apotheke oder ein Restaurant mit mehr als zehn Mitarbeitern und einer Online-Buchungsfunktion.
Ausnahme
Wenn die Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen eine unzumutbare wirtschaftliche Belastung darstellt, kann eine Ausnahme beantragt werden. Dies muss jedoch detailliert nachgewiesen und nachvollziehbar begründet werden.
Welche Vorteile bietet eine barrierefreie Webseite?
Viele Unternehmen empfinden das Barrierefreiheitsgesetz wahrscheinlich zunächst als zusätzliche Herausforderung. Doch neben der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben und dem wichtigen menschlichen Aspekt bietet es auch aus wirtschaftlicher Sicht eine Reihe von Vorteilen für Unternehmen.
Erweiterung der Zielgruppe: Rund 16 Prozen der Weltbevölkerung lebt mit einer Form von Behinderung. In Österreich sind etwa 19 Prozent von vorübergehenden oder dauerhaften Einschränkungen betroffen. Durch eine barrierefreie Webseite erreichen Unternehmen diese große Nutzergruppe und können ihren Kundenkreis erweitern.
Verbesserte Benutzererfahrung: Klare Navigation, lesbare Texte und intuitive Designs erleichtern nicht nur Menschen mit Einschränkungen die Nutzung, sondern kommen allen Besuchern zugute.
Bessere Suchmaschinenoptimierung (SEO): Die Integration professioneller Vorlesefunktionen erweitert Ihre Webseite nicht nur um eine wertvolle Unterstützung für Menschen mit Seh- oder Leseschwierigkeiten, sondern verbessert auch Ihr Webseitenranking. Barrierefreie Webseiten sind klar strukturiert, gut lesbar und dadurch suchmaschinenfreundlicher – so wird Ihre Website leichter und häufiger gefunden.
Rechtliche Konformität: Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen vermeidet mögliche Strafen.
Höhere Kundenzufriedenheit: Eine Webseite, die für alle nutzbar ist, vermittelt Wertschätzung und stärkt die Kundenbindung.
Wie kann man eine bestehende Webseite barrierefrei machen?
Viele Webseiten wurden nicht von Grund auf barrierefrei entwickelt. Doch es gibt Möglichkeiten, sie nachträglich anzupassen und barrierefreie Funktionen zu integrieren.
Machen Sie Ihre Webseite für alle hörbar.
Wir bieten unter anderem Premium-Lösungen an, die bestehende Webseiten um professionelle Vorlesefunktionen erweitern und Menschen mit Seh- oder Leseschwierigkeiten den Zugang zu Ihren Inhalten erleichtern.
Dabei setzen wir auf individuell abgestimmte, österreichische Stimmen, die perfekt zu Ihrem Unternehmen und Ihrer Marke passen. Sie haben die Wahl, aus 8 unterschiedlichen Stimmen genau die Stimme auszuwählen, die Ihre Botschaft optimal transportiert.
Standard-Screenreader bieten ein monotones und wenig ansprechendes Hörerlebnis. Mit unserer Lösung sorgen Sie für eine hochwertige, natürliche Wiedergabe Ihrer Inhalte.
Ein zusätzlicher Vorteil: Auch Nutzer ohne Beeinträchtigungen profitieren in Zeiten des Podcast-Booms von dieser Funktionalität. Ihre Inhalte sind unterwegs leichter konsumierbar, und Sie verschaffen sich einen klaren Wettbewerbsvorteil.
Wesentliche Barrierefreiheits-Standards
1. Wahrnehmbarkeit
Alternativtexte für Bilder: Jedes Bild sollte eine aussagekräftige Beschreibung haben, damit Screenreader die Inhalte vorlesen können.
Untertitel und Transkripte für Videos: Für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen essentiell. Untertitel und Transkripte sind ein zentraler Bestandteil digitaler Barrierefreiheit. Sie ermöglichen insbesondere Menschen mit Hörbeeinträchtigungen den uneingeschränkten Zugang zu audiovisuellen Inhalten wie Erklärvideos, Produktpräsentationen oder auch Werbeanzeigen.
Mit unserer Erfahrung aus über 1.000 produzierten Videos für Webseiten und Social Media unterstützen wir Sie gerne dabei, Ihre digitale Kommunikation inklusiv und gesetzeskonform zu gestalten.
Kontrastreiche Gestaltung: Ein ausreichender Farbkontrast zwischen Text und Hintergrund erleichtert die Lesbarkeit.
Skalierbare Schriftgrößen: Nutzer sollten die Schriftgröße ohne Qualitätsverlust vergrößern können.
2. Bedienbarkeit
Navigation per Tastatur: Alle Funktionen müssen auch ohne Maus nutzbar sein.
Fokus-Markierungen: Interaktive Elemente wie Links oder Buttons sollten visuell hervorgehoben werden, wenn sie per Tastatur angesteuert werden.
Keine störenden Effekte: Mehrmaliges Blinken oder Flackern kann zum Beispiel bei Menschen mit Epilepsie einen Anfall auslösen.
3. Verständlichkeit
Einfache Sprache: Kurze Sätze und klare Formulierungen erleichtern das Verständnis. Auch hier können wir Unternehmen bei der Contenterstellung und Überarbeitung bestehender Webseitentexte mit Authentic Wording unterstützen.
Klare Struktur: Überschriften (H1, H2, H3) helfen, Inhalte zu gliedern und schnell zu erfassen.
Vorhersagbare Navigation: Menüstrukturen sollten konsistent sein und sich nicht plötzlich verändern.
4. Robustheit
Kompatibilität mit Hilfstechnologien: Die Webseite muss mit Screenreadern, Braillezeilen und Sprachsteuerung funktionieren.
Sauberer HTML-Code: Ein fehlerfreier, gut strukturierter Code verbessert die Zugänglichkeit.
5. Zusätzliche Features für mehr Barrierefreiheit
Text-to-Speech-Funktion (Vorlesetexte): Ideal für Menschen mit Sehbehinderungen oder Leseschwächen.
Anpassbare Farb- und Schriftoptionen: Nutzer sollten Farben, Kontraste und Schriftgrößen individuell einstellen können.
Barrierefreie Formulare: Klare Beschriftungen und einfache Bedienung für alle Nutzer.
Barrierefreiheit umsetzen
Eine barrierefreie Website ist eine sinnvolle Investition – sie erfüllt gesetzliche Vorgaben, verbessert die Nutzererfahrung und erhöht die Reichweite.
Gleichzeitig ermöglicht sie allen Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu Informationen und macht digitale Inhalte für eine größere Zielgruppe zugänglich. Unternehmen profitieren dadurch nicht nur von mehr Sichtbarkeit, sondern leisten auch einen wichtigen Beitrag zur digitalen Inklusion.
Die Umsetzung kann schrittweise erfolgen – von der Integration von professionellen Vorlesetexten über die Optimierung der Navigation bis hin zur vollständigen Anpassung an die WCAG-Standards. Entscheidend ist jedoch, dass alle Maßnahmen bis zum 28. Juni 2025 vollständig umgesetzt sind.
Disclaimer
Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine rechtliche Beratung dar. Die enthaltenen Informationen wurden sorgfältig recherchiert, dennoch übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte.
Für eine verbindliche Rechtsauskunft oder individuelle Beratung empfehlen wir, sich an juristische Fachleute oder zuständige Behörden zu wenden. Änderungen in gesetzlichen Vorgaben oder Auslegungen können jederzeit erfolgen.
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